4,9 auf Google

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Noch nicht zu spät für guten Schutz

Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung kann bis zu 1.500 EUR Sofortschutz bieten und sichert alle künftigen Zähne ab

Das Wichtigste in Kürze

  • check Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen bei laufender Behandlung die betroffene Maßnahme aus, alle künftigen Zähne sind jedoch versichert.
  • check Sofortschutz-Tarife bilden die Ausnahme: Die Bayerische erstattet bis zu 1.500 EUR, die ERGO bis zu 1.000 EUR im ersten Jahr für angeratene Behandlungen.
  • check Bei Implantaten mit 2.200 bis 4.200 EUR Gesamtkosten reicht das Sofort-Budget oft nicht aus, der langfristige Zahnersatz-Schutz lohnt sich dennoch.
  • check Tarife ohne Gesundheitsfrage zu laufenden Behandlungen ermöglichen einen Abschluss ohne Risiko der Vertragsanfechtung.
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Privadent Logo

Ihr unabhängiger Versicherungsvergleich

Über 150 Tarife im Vergleich

Logo Allianz
Logo Bayerische
Logo Concordia
Logo Deutsche Familienversicherung
Logo DKV
Logo vigo Krankenversicherung
Logo Gothaer
Logo HanseMerkur
Logo Janitos
Logo Landeskrankenhilfe
Logo Münchener Verein
Logo Nürnberger
Logo SDK
Logo Stuttgarter
Logo UKV Union Krankenversicherung
Logo Württembergische

Inhaltsverzeichnis

1. Was gilt als laufende oder angeratene Behandlung?

Wer eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließen will, stößt schnell auf den Begriff der angeratenen Behandlung. Beide Begriffe klingen unterschiedlich, haben für Versicherer aber dieselbe Konsequenz: Die Behandlung gilt als vorbestehend und wird in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Eine laufende Behandlung liegt vor, wenn der erste Behandlungsschritt bereits durchgeführt wurde. Das kann eine Präparation des Zahns für eine Krone sein oder der Beginn einer Wurzelbehandlung. Bei einer angeratenen Behandlung ist noch kein körperlicher Eingriff erfolgt, aber der Zahnarzt hat eine Diagnose gestellt und eine Behandlungsempfehlung schriftlich in der Patientenakte dokumentiert.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Dokumentation, nicht der Eingriff selbst. Sobald Ihr Zahnarzt einen Befund in die Patientenakte einträgt, etwa nach einem Röntgenbild oder einer Untersuchung, gilt die Behandlung versicherungsrechtlich als begonnen. Auch ein Heil- und Kostenplan (HKP) mit Datum reicht als Nachweis.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihr Zahnarzt bei einer Routineuntersuchung feststellt, dass ein Zahn eine Krone braucht, und diesen Befund notiert, ist die Behandlung ab diesem Moment angeraten. Schließen Sie danach eine Zahnzusatzversicherung ab, wird diese konkrete Krone in den meisten Tarifen nicht erstattet.

Für die meisten Versicherer gibt es keinen rechtlichen Unterschied zwischen angeraten und laufend. Ob die Behandlung schon begonnen hat oder erst empfohlen wurde, spielt für den Leistungsausschluss keine Rolle. Eine geplante Behandlung, die noch nicht ärztlich dokumentiert wurde, ist dagegen versicherbar.

Quellen: zahnzusatzversicherung-experten.de | test-zahnzusatzversicherung.de

2. Warum zahlen die meisten Tarife nicht?

Die Standardregel ist eindeutig: Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen Leistungen für laufende und angeratene Behandlungen aus. Was vor Vertragsbeginn bereits in der Patientenakte steht, wird nicht erstattet. Das Ziel der Versicherer ist nachvollziehbar, denn sie wollen verhindern, dass Versicherungen erst abgeschlossen werden, wenn die Rechnung bereits absehbar ist.

Ohne Zusatzversicherung bleibt Ihnen der GKV-Festzuschuss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 60 Prozent der Regelversorgungskosten, wenn kein Bonusheft vorliegt. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft über fünf Jahre steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.

Rechenbeispiel: Keramikkrone auf einem Seitenzahn

Die Regelversorgung für eine Krone bei weitgehender Zerstörung der klinischen Krone (Befund 1.1) liegt bei 398,39 Euro. Da eine Keramikkrone höherwertig ist, fallen Gesamtkosten von 600 bis 900 Euro an. Das zahnärztliche Honorar für eine Vollkrone liegt laut GOZ bei 217 bis 330 Euro, dazu kommen Material- und Laborkosten.

Die Kasse zahlt ihren Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung: ohne Bonusheft sind das 239,03 Euro. Bei Gesamtkosten von 800 Euro bleiben Ihnen also rund 561 Euro Eigenanteil. Trotz laufender Behandlung zahlt kein Standard-Tarif diesen Betrag, weil der Befund bereits vor Versicherungsbeginn dokumentiert war.

Versicherer prüfen das systematisch. Sie fordern die Patientenakte oder den Heil- und Kostenplan mit Datum an. Stimmt das Datum des Befunds mit der Zeit vor Vertragsbeginn überein, lehnen sie die Leistung ab. Das ist keine Schikane, sondern vertragliche Grundlage.

Trotzdem gibt es Tarife, die auch bei laufender Behandlung leisten. Sie funktionieren anders als die Standard-Tarife und bieten sogenannten Sofortschutz.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale | GOZ 2012

3. Sofortschutz: Diese Tarife leisten trotzdem

Einige wenige Tarife weichen von der Standardregel ab und leisten auch für Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurden. Diese Sofortschutz-Tarife haben klare Leistungsgrenzen, bieten aber eine echte Alternative für alle, die akuten Behandlungsbedarf haben.

Mehr zu Tarifen, die grundsätzlich ohne Wartezeit und mit Sofortschutz arbeiten, finden Sie in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Welche Tarife leisten ab Tag 1? .

die Bayerische ZAHN Smart + Sofort

Der Tarif der Bayerischen ist der einzige im Markt mit einem eigenständigen Sofort-Baustein. Er erstattet 100 Prozent der Kosten für bereits laufende oder angeratene Behandlungen, maximal 1.500 Euro insgesamt. Davon stehen 750 Euro im ersten Kalenderjahr und 750 Euro im zweiten Kalenderjahr zur Verfügung. Der Sofort-Baustein endet automatisch nach 24 Monaten, danach sinkt der Beitrag um 29,90 Euro pro Monat. Der reguläre Tarif mit 75 Prozent Zahnersatz-Erstattung läuft weiter.

Bei einem Monatsbeitrag von 41,50 Euro ist der Tarif teurer als klassische Zahnzusatzversicherungen. Die Gegenrechnung zeigt aber den Nutzen: Bei einer Keramikkrone mit 561 Euro Eigenanteil kann der Sofortschutz einen Großteil davon abdecken, je nach Gesamtkosten sogar vollständig.

ERGO ZEK (Zahnersatz Sofort)

Die ERGO bietet mit dem ZEK-Tarif eine andere Variante: rückwirkenden Versicherungsschutz bis zu 6 Monate vor Versicherungsbeginn. Im ersten Jahr werden maximal 1.000 Euro erstattet, in den Jahren eins und zwei zusammen maximal 2.000 Euro. Ab dem dritten Jahr entfällt die Begrenzung. Der Monatsbeitrag liegt bei 37,60 Euro.

Wichtige Einschränkungen

Sofortschutz-Tarife decken nicht alle Kosten und nicht jede Behandlung. Die folgenden Punkte sollten Sie vor dem Abschluss kennen.

  • Gesamtbudget: Die Sofortleistung ist auf einen festen Betrag begrenzt (1.500 Euro bei der Bayerischen, 1.000 Euro im ersten Jahr bei ERGO). Bei teuren Behandlungen wie Implantaten reicht das in der Regel nicht aus.
  • Zahnstaffel: Auch Sofortschutz-Tarife haben eine Zahnstaffel. Beim Tarif der Bayerischen liegt sie bei 500 Euro im ersten Jahr für reguläre Leistungen (ohne Sofort-Budget).
  • Gesundheitsfragen: Die Bayerische fragt nach fehlenden Zähnen (max. 1 erlaubt), Parodontitis und bestehenden Prothesen. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann den Tarif nicht abschließen.

Sofortschutz ist kein Freifahrtschein für beliebig hohe Behandlungskosten. Er ist eine Brücke für akute Fälle mit überschaubarem Kostenvolumen.

Quellen: ERGO | die Bayerische

4. Sonderfälle: Implantate und Kieferorthopädie

Implantate und kieferorthopädische Behandlungen erstrecken sich oft über Monate oder Jahre. Das macht die Frage, ab wann eine Behandlung als laufend gilt, besonders kompliziert.

Implantate: Mehrstufiger Ablauf

Eine Implantatversorgung besteht aus mehreren Schritten: Diagnostik, gegebenenfalls Knochenaufbau, Implantatinsertion und abschließend die Krone auf dem Implantat. Für die Versicherer gilt die Behandlung als laufend, sobald der erste Schritt dokumentiert wurde. Wenn Ihr Zahnarzt nach dem Röntgenbild einen Knochenaufbau empfiehlt und das im Heil- und Kostenplan festhält, sind alle folgenden Schritte Teil derselben Behandlung.

Die Kosten für ein Einzelzahnimplantat mit Krone liegen bei 2.200 bis 4.200 Euro. Das zahnärztliche Honorar für die Implantatinsertion beträgt laut GOZ 200 bis 304 Euro, für einen Knochenaufbau 348 bis 530 Euro. Material- und Laborkosten kommen jeweils hinzu. Die GKV zahlt auch bei Implantaten nur den Festzuschuss der Regelversorgung — einer Brücke (Befund 2.1). Das sind 553 bis 691 Euro je nach Bonusheft. Bei Gesamtkosten von 2.200 Euro bleibt damit ein Eigenanteil von 1.509 bis 1.647 Euro.

Selbst Sofortschutz-Tarife stoßen hier an ihre Grenzen. Das Sofort-Budget der Bayerischen von maximal 1.500 Euro deckt nur einen Teil der Implantatkosten ab. Für künftige Implantate lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung dennoch: Tarife mit 75 bis 100 Prozent Zahnersatz-Erstattung übernehmen nach der Zahnstaffel den Großteil der Kosten.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen laufen häufig über zwei bis drei Jahre. Wenn die Behandlung bereits begonnen hat und Sie erst danach eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wird die laufende KFO-Maßnahme nicht erstattet. Die meisten Tarife schließen Erwachsenen-KFO ohnehin aus oder begrenzen die Leistung stark. Der Concordia ZAHN SORGLOS 100 ist eine Ausnahme mit bis zu 8.000 Euro KFO-Erstattung auch für Erwachsene, fragt aber nicht nach laufenden Behandlungen.

Quellen: KZBV | GOZ 2012 | zahnarzt-gesucht.de

5. Gesundheitsfragen: Was Sie angeben müssen

Beim Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung stellen die meisten Versicherer Gesundheitsfragen. Art und Umfang dieser Fragen unterscheiden sich erheblich. Für Menschen mit laufender Behandlung ist das ein entscheidender Punkt, denn nicht jeder Tarif fragt überhaupt nach dem aktuellen Behandlungsstand.

Ausführliche Informationen zu Tarifen ohne Gesundheitsfragen und zu den Konsequenzen falscher Angaben finden Sie in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen .

Typische Gesundheitsfragen

Die häufigsten Fragen im Antragsprozess betreffen drei Bereiche.

  • Fehlende Zähne: Wie viele Zähne fehlen und sind nicht ersetzt? Die meisten Tarife akzeptieren 1 bis 4 fehlende Zähne, darüber hinaus erfolgt eine Ablehnung.
  • Laufende Behandlungen: Gibt es offenen oder angeratenen Behandlungsbedarf? Diese Frage stellen nicht alle Tarife. Wo sie fehlt, ist der Abschluss trotz Behandlungsbedarf möglich.
  • Parodontitis: Lag in den letzten drei Jahren eine Zahnfleischerkrankung vor? Bei den meisten Tarifen führt ein Ja zur Ablehnung.

Der Unterschied liegt im Detail. Tarife wie der Münchener Verein ZahnGesund 75+ stellen nur eine einzige Gesundheitsfrage zu fehlenden Zähnen (bis zu 4 erlaubt) und fragen nicht nach laufenden Behandlungen. Auch die Concordia ZAHN SORGLOS 100 und die Württembergische ZahnSchutz Komfort 90 verzichten auf diese Frage. Beim Janitos JA dental 90plus wird die Frage gestellt, führt aber nicht automatisch zur Ablehnung.

Was bei Falschangaben passiert

Wer bei den Gesundheitsfragen bewusst falsche Angaben macht, riskiert ernste Konsequenzen. Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, Leistungen ablehnen und bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern. Die Prüfung erfolgt in der Regel erst im Leistungsfall: Der Versicherer fordert die Patientenakte an und gleicht die Einträge mit dem Antragsdatum ab.

Verschweigen lohnt sich nicht. Wenn ein Tarif nicht nach laufenden Behandlungen fragt, müssen Sie diese auch nicht angeben. Das ist kein Trick, sondern ein bewusstes Produktdesign des Versicherers. Fragen Sie ehrlich, und prüfen Sie vorher, welche Tarife welche Fragen stellen.

Quellen: zahnzusatzversicherung-experten.de

6. Tipps für den Abschluss bei Behandlungsbedarf

Auch wenn die aktuelle Behandlung nicht gedeckt ist, kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen. Entscheidend ist die Strategie: laufende Behandlung ehrlich angeben, künftige Zähne absichern und den richtigen Tarif wählen.

Die besten Sofortschutz-Tarife mit konkreten Leistungsgrenzen vergleichen wir in unserem Ratgeber Beste Sofortschutz-Tarife: Zahnzusatzversicherung sofort .

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, trotz Behandlungsbedarf den passenden Schutz zu finden.

  1. Ehrlich bleiben: Geben Sie laufende Behandlungen und bekannte Befunde bei den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß an. Wer Informationen verschweigt, riskiert die Anfechtung des gesamten Vertrags. Tarife, die nicht nach laufenden Behandlungen fragen, sind die bessere Wahl.
  2. Sofortschutz prüfen: Wenn die aktuelle Behandlung noch abgesichert werden soll, kommen nur Sofortschutz-Tarife in Frage. Prüfen Sie, ob das Sofort-Budget für Ihre Behandlungskosten ausreicht. Bei einer Krone mit 500 bis 900 Euro Eigenanteil kann es sich rechnen, bei einem Implantat mit über 2.000 Euro Eigenanteil stoßen Sofort-Budgets an ihre Grenzen.
  3. Timing beachten: Schließen Sie die Versicherung vor dem nächsten Zahnarzttermin ab. Sobald ein neuer Befund in die Patientenakte eingetragen wird, gilt die Behandlung als angeraten. Für alle Zähne ohne Befund greift der neue Versicherungsschutz sofort.
  4. Bonusheft pflegen: Unabhängig von der Zusatzversicherung erhöht ein lückenlos geführtes Bonusheft den GKV-Festzuschuss von 60 auf bis zu 75 Prozent. Das senkt den Eigenanteil bei jeder Zahnersatz-Behandlung.
  5. Zahnstaffel einplanen: In den ersten Jahren begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung. Tarife mit hoher Staffel ab Jahr 1, etwa 1.500 Euro bei der Concordia oder der Württembergischen, bieten mehr Spielraum als Tarife mit 500 Euro Grenze.

Für Kinder mit laufender kieferorthopädischer Behandlung gelten die gleichen Regeln: Was vor Versicherungsbeginn dokumentiert wurde, ist nicht gedeckt. Neue KFO-Maßnahmen werden jedoch regulär erstattet. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über den genauen Leistungsumfang.

Quellen: KZBV

7. Fazit: Laufende Behandlung ist kein Ausschlusskriterium

Standard-Tarife schließen laufende und angeratene Behandlungen aus. Das bedeutet aber nicht, dass eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung keinen Sinn hat. Sofortschutz-Tarife wie die Bayerische ZAHN Smart + Sofort können akute Behandlungskosten bis zu 1.500 Euro abfedern. Und für alle künftigen Behandlungen, die noch nicht in der Patientenakte stehen, greift der reguläre Versicherungsschutz sofort.

Wer Tarife ohne Gesundheitsfrage zu laufenden Behandlungen wählt, kann auch mit akutem Bedarf abschließen, ohne etwas verschweigen zu müssen. Entscheidend ist, vor dem nächsten Zahnarzttermin zu handeln: Jeder neue Befund schränkt die Versicherbarkeit weiterer Behandlungen ein. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen und vergleichen Sie damit konkrete Tarife für Ihre Situation.

8. Häufige Fragen

Eine laufende Behandlung hat bereits begonnen, etwa durch eine Zahnpräparation oder den Start einer Wurzelbehandlung. Eine angeratene Behandlung wurde vom Zahnarzt empfohlen und in der Patientenakte dokumentiert, ist aber noch nicht gestartet.

Für die meisten Versicherer spielt dieser Unterschied keine Rolle. Beide gelten als vorbestehend und werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Entscheidend ist das Datum der Dokumentation in der Patientenakte, nicht ob bereits ein körperlicher Eingriff stattfand.

Prüfen Sie vor dem Versicherungsabschluss, ob Ihr Zahnarzt bereits einen Befund in die Akte eingetragen hat. Falls nicht, sollten Sie die Versicherung vor dem nächsten Termin abschließen.

Ja, der Abschluss ist möglich. Allerdings wird die bereits laufende Behandlung von den meisten Standard-Tarifen nicht erstattet. Künftige Behandlungen, die noch nicht diagnostiziert wurden, sind dagegen versichert.

Sofortschutz-Tarife wie die Bayerische ZAHN Smart + Sofort bilden eine Ausnahme: Sie erstatten bis zu 1.500 Euro auch für bereits angeratene Maßnahmen. Auch Tarife, die keine Gesundheitsfrage zu laufenden Behandlungen stellen, ermöglichen einen unkomplizierten Abschluss.

Vergleichen Sie gezielt Tarife, die entweder Sofortschutz bieten oder auf die Frage nach laufenden Behandlungen verzichten. So sichern Sie zumindest alle kommenden Behandlungen ab.

Sofortschutz-Tarife leisten auch bei laufender Behandlung. Die Bayerische ZAHN Smart + Sofort erstattet bis zu 1.500 Euro für bereits begonnene oder angeratene Maßnahmen, aufgeteilt auf 750 Euro pro Kalenderjahr. Die ERGO ZEK bietet rückwirkenden Schutz bis zu 6 Monate vor Vertragsbeginn, mit maximal 1.000 Euro im ersten Jahr.

Diese Tarife sind teurer als Standard-Versicherungen. Die Bayerische kostet 41,50 Euro, die ERGO ZEK 37,60 Euro monatlich. Dafür erhalten Sie Leistungen, die reguläre Tarife verweigern.

Rechnen Sie Ihren konkreten Behandlungsfall durch: Liegt der Eigenanteil unter 1.500 Euro, kann sich ein Sofortschutz-Tarif direkt rechnen. Bei Implantaten mit höheren Kosten reicht das Sofort-Budget in der Regel nicht aus.

Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, Leistungen ablehnen und bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern. Die Prüfung erfolgt im Leistungsfall durch Abgleich der Patientenakte mit dem Antragsdatum.

Versicherer fordern routinemäßig Unterlagen vom Zahnarzt an, wenn ein Leistungsantrag gestellt wird. Stimmt das Befunddatum in der Akte mit der Zeit vor Versicherungsbeginn überein, wird die Erstattung abgelehnt. Das gilt auch, wenn die Frage nach laufenden Behandlungen mit Nein beantwortet wurde.

Wählen Sie stattdessen einen Tarif, der nicht nach laufenden Behandlungen fragt. Der Münchener Verein ZahnGesund 75+ stellt beispielsweise nur eine Frage zu fehlenden Zähnen. So müssen Sie nichts verschweigen.

Ja, denn die Versicherung schützt alle künftigen Behandlungen, die nach Vertragsbeginn diagnostiziert werden. Die aktuelle Behandlung ist nur ein einzelner Fall, während der Versicherungsschutz langfristig wirkt.

Die Kosten für Zahnersatz liegen häufig bei mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro pro Behandlung. Eine Krone kostet 600 bis 900 Euro, ein Implantat 2.200 bis 4.200 Euro. Der GKV-Festzuschuss deckt ohne Bonusheft nur 60 Prozent der Regelversorgung, bei einer Krone sind das 239 Euro.

Schließen Sie die Versicherung möglichst vor dem nächsten Zahnarzttermin ab. So ist jeder neue Befund ab dem ersten Tag versichert.

Im Leistungsfall fordert der Versicherer die Patientenakte oder das Krankenblatt Ihres Zahnarztes an. Dort sind alle Befunde, Diagnosen und Behandlungsempfehlungen mit Datum dokumentiert.

Zusätzlich prüft der Versicherer den Heil- und Kostenplan, der für Zahnersatz-Behandlungen erstellt wird. Liegt das Datum des HKP vor dem Versicherungsbeginn, gilt die Behandlung als vorbestehend. Auch mündliche Behandlungsempfehlungen, die in der Akte notiert wurden, zählen als Nachweis.

Gehen Sie davon aus, dass der Versicherer Zugang zu allen relevanten Unterlagen hat. Ehrliche Angaben bei den Gesundheitsfragen sind deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch die bessere Strategie.

Ja. Sobald der erste Schritt einer Implantatversorgung dokumentiert ist, gilt die gesamte Behandlungskette als laufend. Dazu gehören Knochenaufbau, Implantatinsertion und die abschließende Krone.

Eine Implantatversorgung erstreckt sich oft über mehrere Monate. Die Gesamtkosten liegen bei 2.200 bis 4.200 Euro. Die GKV zahlt auch bei Implantaten nur den Festzuschuss der Regelversorgung — einer Brücke (Befund 2.1): 553 bis 691 Euro je nach Bonusheft. Selbst Sofortschutz-Tarife mit maximal 1.500 Euro Budget decken den verbleibenden Eigenanteil nicht vollständig.

Wenn ein Implantat bereits angeraten wurde, sichern Sie mit einer Zahnzusatzversicherung zumindest alle weiteren Zähne ab. Bei Tarifen mit 75 bis 100 Prozent Zahnersatz-Erstattung können Sie bei künftigen Behandlungen Tausende Euro sparen.

Sofortschutz-Tarif ansehen